Antrag auf eine vorgezogene Einschreibung als Nachteilsausgleich oder zur Erfüllung familienbedingter Aufgaben

Die Erziehungswissenschaftliche Fakultät bemüht sich Studierenden mit familienbedingten Aufgaben, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ein Studium ohne Nachteile gegenüber Studierenden ohne Familienaufgaben bzw. den genannten Einschränkungen zu ermöglichen und bei der Erarbeitung individueller Lösungen zu unterstützen. Mit familienbedingten Aufgaben sind u. a. die Pflege Angehöriger sowie Kindererziehung gemeint. In Bezug auf Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen beziehen wir uns auf einen Nachteilsausgleich im Sinne einer vorgezogenen Zulassung zur teilnahmebegrenzten Lehrveranstaltungen nach §5 SächsHSG.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte und nachvollziehbar begründete Einzelfälle berücksichtigt werden können. Elternschaft per se gilt nicht als Grund für eine vorgezogene Einschreibung. Es müssen konkrete zeitliche Konflikte zwischen den familienbedingten Aufgaben und dem Studium gegeben sein. Sollten Sie einen Nachteilsausgleich geltend machen wollen, verweisen Sie in der Begründung bitte auf ggf. vorhandene (ärztliche) Bescheinigungen. Etwaige Nachweise können eingefordert werden. Ein rechtlicher Anspruch, wie er nach §23 SächsHSG auf einen Modulplatz in einem nach Studienordnung notwendigen Modul besteht, entsteht für einen spezifischen Seminarplatz daraus nicht.

Für den Bereich Bildungswissenschaften bieten wir in der Regel keinen Antrag auf eine vorgezogene Einschreibung an, da die Fülle an Parallelveranstaltungen erfahrungsgemäß ausreicht, um in der Einschreibung jene Zeitfenster zu erhalten, die mit Ihren persönlichen Anforderungen vereinbar sind. Sollte dies im Einzelfall einmal nicht gelingen, kontaktieren Sie uns gern im regulären Einschreibzeitraum, um eine Lösung zu finden..

Den Zeitplan finden Sie auf der Seite zur Moduleinschreibung. Bitte beachten Sie die Fristen zur Beantragung!