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Die Erziehungswissenschaftliche Fakultät bemüht sich Studierenden mit familienbedingten Aufgaben, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ein Studium ohne Nachteile gegenüber Studierenden ohne Familienaufgaben bzw. den genannten Einschränkungen zu ermöglichen und bei der Erarbeitung individueller Lösungen zu unterstützen. Mit familienbedingten Aufgaben sind u. a. die Pflege Angehöriger sowie Kindererziehung gemeint. In Bezug auf Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen beziehen wir uns auf einen Nachteilsausgleich im Sinne einer bevorzugten Zulassung zur teilnahmebegrenzten Lehrveranstaltungen nach §5 SächsHSFG.
Wenn Sie eine bevorzugte Einschreibung als Sonderregelung im obigen Sinne in Anspruch nehmen möchten, so verwenden Sie das Portal im vorgesehenen Zeitraum (20.02.-01.03.2023). Danach kann die Sonderregelung nicht mehr gewährt werden. D.h. Sie nähmen am regulären Einschreibverfahren ohne Berücksichtigung besonderer Lebenslagen teil. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte und nachvollziehbar begründete Einzelfälle unter Beachtung kapazitärer Grenzen berücksichtigt werden können. So gilt etwa die Elternschaft per se nicht als Grund für die vorgezogene und damit bevorzugte Einschreibung. Es müssen konkrete zeitliche Konflikte zwischen den familienbedingten Aufgaben und dem Studium - Überschneidungen - gegeben sein. Sollten Sie einen Nachteilsausgleich geltend machen wollen, verweisen Sie in der Begründung bitte auf ggf. vorhandene (ärztliche) Bescheinigungen. Etwaige Nachweise können eingefordert werden. Ein rechtlicher Anspruch, wie er nach §22 SächsHSFG auf einen Modulplatz in einem nach Studienordnung notwendigen Modul besteht, entsteht für einen spezifischen Seminarplatz daraus nicht.
Seit dem Sommersemester 2017 wird die Einschreibung über Sonderregelung nur noch für jene Module der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät angeboten, in denen in der Kernzeit (Montag bis Freitag, jeweils zwischen 9:00 und 15:00 Uhr) weniger als fünf Parallelveranstaltungen angeboten werden. In allen anderen Modulen stehen - so unsere Erfahrung der letzten Semester - ausreichend kapazitäre Möglichkeiten zur Verfügung, familienbedingte und studienbezogene Aufgaben selbstständig zeitlich zu koordinieren.
Achten Sie darauf, eine Sondereinschreibung nur für Module zu beantragen, deren Teilnahmevoraussetzungen Sie erfüllen. Dies gilt insbesondere für Module, die sich über zwei Semester hinweg erstrecken. Sollte die Voraussetzung nicht erfüllt sein, können Sie nicht eingeschrieben werden.
Sollten Sie gleichzeitig zur Sonderregelung beabsichtigen, Module in Abweichung zu den Studien- und Prüfungsordnungen zu belegen, so ist jener Antrag vorher zu stellen. Dieser Antrag muss bis spätestens 05.02.2023 eingegangen sein. Erst nach Genehmigung durch den zuständigen Prüfungsausschuss wird die Zuteilung gemäß Sonderregelung vorgenommen; Vorabeintragungen werden ggf. rückgängig gemacht. Den Antrag können Sie im Kontaktformular in der Rubrik "Antrag an den Prüfungsausschuss - Belegung von Modulen in Abweichung zur Studienordnung ohne Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen" stellen.
Im Bereich der Grundschuldidaktiken (Lehramt an Grundschulen und Lehramt Sonderpädagogik) ist nur EIN Antrag auf Sonderregelung zu stellen. Wählen Sie in diesem Fall zweimal die Option "Grundschuldidaktik". Für jeden Förderschwerpunkt des Lehramts Sonderpädagogik stellen Sie bitte einen separaten Antrag.
Bitte geben Sie in der Begründung für das Lehramt Sonderpädagogik unbedingt die Module an, für die Sie eine bevorzugte Einschreibung anstreben. Eine einfache Aufzählung wie z.B. "LE1000, KM50000" genügt. Beachten Sie, dass für eine bevorzugte Einschreibung in die Module LE, ES, KM, SK & GE3000 neben erfüllten Teilnahmevoraussetzungen auch eine TOOL-Reservierung eines Praktikumsplatzes für die SPSII/III vorliegen muss.
Im Falle eines positiven Bescheides wird der jeweiligen Person die Möglichkeit eingeräumt, sich von Donnerstag, 16.03., 9 Uhr, bis Freitag, 17.03., 12.00 Uhr, selbstständig in die Module der Grundschuldidaktiken, des Lehramtes Sonderpädagogik einzuschreiben. Während der allgemeinen Einschreibzeit können noch Veränderungen vorgenommen werden.
Die Anträge werden im Zeitraum der Öffnung des Portals gesammelt und anschließend gemeinsam bearbeitet. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung Ihres Antrags und am 09.03.2023 eine qualifizierte Rückantwort. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Status der Bearbeitung ab.